15 Jun

Sonderdienste

Wir machen unsere Kunden darauf aufmerksam, dass wir auch beglaubigte Übersetzungen liefern können.

Beglaubigte Übersetzungen sollten gut vorbereitet sein
• Erkundigen Sie sich zunächst genau bei den zuständigen Stellen bzw. den Einrichtungen, bei denen Sie Ihre Unterlagen einreichen wollen, welche Art der Beglaubigung Sie benötigen. Wir können Sie hier nur begrenzt beraten.
• Die Entsprechung der Übersetzung mit dem Original kann, je nach Verwendung, sowohl durch unser Büro, als auch nur oder zusätzlich durch den Friedensrichter erfolgen.
• Fertigen Sie vor einem Besuch (nach telefonischer Vereinbarung) bei uns Kopien Ihrer Originaldokumente an und legen Sie uns diese zusammen mit den Originalen vor. Legen Sie vorher genau fest, welche oder welche Teile Ihrer Unterlagen übersetzt werden müssen. Wir können keine Zusammenfassungen von offiziellen Dokumenten erstellen und dürfen auch keine Auslassungen vornehmen!
• Wenn Sie zuvor einen Kostenvoranschlag benötigen, fertigen Sie gut lesbare Scans Ihrer Dokumente an und senden Sie uns diese zu.
• Wenn Ihre Dokumentation mehrere Seiten umfasst, teilen Sie uns mit, ob diese zusammenhängend in einer bestimmten Reihenfolge eingereicht und beglaubigt werden muss. Denn wir müssen wissen, wie wir Originale, Übersetzung und Beglaubigung zusammenfassen müssen.
• Denken Sie auch daran, wie viele Ausfertigungen der beglaubigten Übersetzung Sie benötigen.

Wenn Sie diese Punkte beachten, vermeiden Sie Abstimmungsprobleme und sparen wertvolle Zeit. Kommen Sie trotzdem nicht erst wenige Tage vor Abgabetermin zu uns, eine beglaubigte Übersetzung dauert immer „etwas länger“.

 

Wir raten Ihnen, tel. einen Termin zu vereinbaren (0471 32 42 53) und Kopien der Dokumente mitzubringen.

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen - senden Sie uns ein E-Mail, wir antworten sobald als möglich!

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